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   LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19   

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LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46805)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.08.2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46805)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. August 2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46805)
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  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02

    Haftung einer Prozeßpartei für Schäden des Prozeßgegners aufgrund des Einleitens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19
    Das wurde für jenen Fall bejaht, in dem der Vollstreckungsgläubiger einen Hinweis auf die zwischenzeitlich eingetretene Erfüllung der Forderung und auf die damit fehlende Berechtigung seiner Rechtsverfolgung leicht hätte überprüfen und berücksichtigen können (BGH, NJW 2003, 1934).
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19
    Da aber für die Annahme der Sittenwidrigkeit weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens genügt; muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens vielmehr aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, NJW 2012, 1800 Rn. 28, beck-online).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19
    Objektiv sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, NJW 2014, 383, Rn. 9).
  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19
    Derlei kommt allenfalls im Rahmen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Betracht, wo eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Pflichtverletzung zurückgehenden Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1187 m.w.N.), jedoch nicht mehr bei der Darlegung von materiellen Anspruchsvoraussetzungen.
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 26.08.2021 - 4c O 19/19
    Schließlich geht auch das EPA in seinen Entscheidungsgründen, welche die Kammer als gewichtige Äußerung einer sachkundigen Stelle bei der Auslegung des Klagepatents zu würdigen hat (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), davon aus, dass es sich innerhalb der Verpackung um einen sukzessiven Prozess handelt, der auf die Beschichtung des Katheters einwirkt, um diesen gebrauchsfertig zu machen (Ziff. 16.3.2.2 ff.).
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   LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19   

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LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46125)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21.09.2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46125)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 21. September 2021 - 4c O 19/19 (https://dejure.org/2021,46125)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.2016 - XI ZR 122/14

    Verjährungsbeginn der Bankenhaftung aus Kapitalanlageberatung: Kenntnis bzw. grob

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19
    Derlei kommt allenfalls im Rahmen der Zulässigkeit einer Feststellungsklage in Betracht, wo eine hinreichende Wahrscheinlichkeit eines auf die Pflichtverletzung zurückgehenden Schadenseintritts ausreicht (vgl. BGH, NJW-RR 2016, 1187 m.w.N.), jedoch nicht mehr bei der Darlegung von materiellen Anspruchsvoraussetzungen.
  • BGH, 13.12.2011 - XI ZR 51/10

    Zur Haftung für unterbliebene Adhoc-Mitteilungen aus § 37b WpHG

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19
    Da aber für die Annahme der Sittenwidrigkeit weder der Verstoß gegen eine gesetzliche Vorschrift noch die Tatsache eines eingetretenen Vermögensschadens genügt; muss sich die besondere Verwerflichkeit des Verhaltens vielmehr aus dem verfolgten Ziel, den eingesetzten Mitteln, der zutage tretenden Gesinnung oder den eingetretenen Folgen ergeben (BGH, NJW 2012, 1800 Rn. 28, beck-online).
  • BGH, 19.11.2013 - VI ZR 336/12

    Expertenhaftung eines Wirtschaftsprüfers: Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19
    Objektiv sittenwidrig ist ein Verhalten, das nach seinem Gesamtcharakter, der durch umfassende Würdigung von Inhalt, Beweggrund und Zweck zu ermitteln ist, gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. BGH, NJW 2014, 383, Rn. 9).
  • BGH, 25.03.2003 - VI ZR 175/02

    Haftung einer Prozeßpartei für Schäden des Prozeßgegners aufgrund des Einleitens

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19
    Das wurde für jenen Fall bejaht, in dem der Vollstreckungsgläubiger einen Hinweis auf die zwischenzeitlich eingetretene Erfüllung der Forderung und auf die damit fehlende Berechtigung seiner Rechtsverfolgung leicht hätte überprüfen und berücksichtigen können (BGH, NJW 2003, 1934).
  • BGH, 05.05.1998 - X ZR 57/96

    "Regenbecken"; Auslegung eines europäischen Patents

    Auszug aus LG Düsseldorf, 21.09.2021 - 4c O 19/19
    Schließlich geht auch das EPA in seinen Entscheidungsgründen, welche die Kammer als gewichtige Äußerung einer sachkundigen Stelle bei der Auslegung des Klagepatents zu würdigen hat (vgl. BGH, GRUR 1998, 895 - Regenbecken), davon aus, dass es sich innerhalb der Verpackung um einen sukzessiven Prozess handelt, der auf die Beschichtung des Katheters einwirkt, um diesen gebrauchsfertig zu machen (Ziff. 16.3.2.2 ff.).
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